[ Auszug: Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn
er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen
wird ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]